Rechtsprechung
KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 199 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger Strafvollzugsbedingungen; Umstände für eine Kenntnis des Anspruchstellers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen im Strafvollzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 199
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen im Strafvollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.03.2011 - 86 O 345/10
- KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04
Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852 …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.10.2004 (NJW 2005, 1567).Ein Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 MRK, der ebenfalls in Betracht kommt, unterliegt als (quasi)deliktischer Anspruch der gleichen Verjährung wie Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BGHZ 45, 58; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1567 mit zustimmenden Ausführungen und weiteren Nachweise bei juris-rz. 14 ff.).
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
In der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird dies dahingehend ausgeführt, dass Kenntnis i.S.v. § 199 BGB (ebenso wie i.S.v. § 852 BGB a.F.) gegeben ist, wenn eine Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist (BGH NJW-RR 2009, 547). - BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Es gab eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Obergerichte (KG, 9. Zivilsenat, OLGR 2005, 813; OLG Koblenz, Urteil vom 15.3.2006, Az. 1 U 1286, 05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; OLGR 2005, 613; OLG Naumburg NJW 2005, 514; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR 2005, 306; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2005, 507), sodass geklärt war, dass im Falle einer Verletzung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte eines Strafgefangenen durch rechtswidrige Zustände bei der Unterbringung während des Strafvollzugs grundsätzlich auch ein auf Geld gerichteter Anspruch als Ausgleich der erlittenen Nachteile gegeben sein konnte.
- BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Es hat sich eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung gebildet, dass der Geschädigte hinreichende Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen dann hat, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zuzumuten ist (BGH VersR 2006, 373, juris-rz. 17, m.w.N zur ständigen Rechtsprechung). - VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Er meint, bis zur Aufhebung jener Entscheidung des Kammergerichts durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss vom 3.11.2009 -184/07- (StV 2010, 374) sei eine Klageerhebung unzumutbar gewesen. - OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03
Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes; …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Es gab eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Obergerichte (KG, 9. Zivilsenat, OLGR 2005, 813; OLG Koblenz, Urteil vom 15.3.2006, Az. 1 U 1286, 05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; OLGR 2005, 613; OLG Naumburg NJW 2005, 514; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR 2005, 306; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2005, 507), sodass geklärt war, dass im Falle einer Verletzung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte eines Strafgefangenen durch rechtswidrige Zustände bei der Unterbringung während des Strafvollzugs grundsätzlich auch ein auf Geld gerichteter Anspruch als Ausgleich der erlittenen Nachteile gegeben sein konnte. - BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05
Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Weiter folgte aus diesen Entscheidungen, dass der Ausgang eines Rechtsstreits über solche Forderungen von Strafgefangenen stets das Ergebnis einer tatrichterlichen Würdigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles ist und nicht anhand eines abstrakt-generellen Maßstabes geklärt werden kann (z.B. BGH NJW 06, 1289; 06, 3572). - OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04
Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Es gab eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Obergerichte (KG, 9. Zivilsenat, OLGR 2005, 813; OLG Koblenz, Urteil vom 15.3.2006, Az. 1 U 1286, 05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; OLGR 2005, 613; OLG Naumburg NJW 2005, 514; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR 2005, 306; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2005, 507), sodass geklärt war, dass im Falle einer Verletzung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte eines Strafgefangenen durch rechtswidrige Zustände bei der Unterbringung während des Strafvollzugs grundsätzlich auch ein auf Geld gerichteter Anspruch als Ausgleich der erlittenen Nachteile gegeben sein konnte. - BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64
Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Ein Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 MRK, der ebenfalls in Betracht kommt, unterliegt als (quasi)deliktischer Anspruch der gleichen Verjährung wie Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BGHZ 45, 58; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1567 mit zustimmenden Ausführungen und weiteren Nachweise bei juris-rz. 14 ff.). - OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines …
Auszug aus KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Es gab eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Obergerichte (KG, 9. Zivilsenat, OLGR 2005, 813; OLG Koblenz, Urteil vom 15.3.2006, Az. 1 U 1286, 05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; OLGR 2005, 613; OLG Naumburg NJW 2005, 514; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR 2005, 306; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2005, 507), sodass geklärt war, dass im Falle einer Verletzung der Menschen- und Persönlichkeitsrechte eines Strafgefangenen durch rechtswidrige Zustände bei der Unterbringung während des Strafvollzugs grundsätzlich auch ein auf Geld gerichteter Anspruch als Ausgleich der erlittenen Nachteile gegeben sein konnte. - OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen …
- KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen …
- BGH, 21.12.2005 - III ZR 33/05
Ansprüche eines Strafgefangenen wegen menschunwürdiger Unterbringung
- OLG Naumburg, 03.08.2004 - 4 W 20/04
Zur Frage des Schadensersatzanspruchs eines Strafgefangenen wegen rechtswidriger …
- OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05
Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen